Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Die Rechtsanwälte und der Notar bei rns Ruscher Nölke verfügen über große Erfahrung bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, Testamenten und Erbverträgen sowie der Abwicklung von Nachlassen, Testamentsvollstreckung und nicht zuletzt der Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten in Nachlassstreitigkeiten.
Gerade weil rns Ruscher Nölke über besondere Kompetenz im Erbschaftsteuerrecht verfügt, können die rechtliche und steuerliche Situation optimal überblickt und die für den Mandanten sinnvollste Lösung erarbeitet werden.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Anselm Ruscher und Dr. Peter Nölke